Entwicklungspsychologische Praxis Mainz

Entwicklungspsychologische Praxis Mainz

Entwicklungspsychologische Förderung

Dieses Angebot ist eine Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe und richtet sich an Personen mit kognitiven, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen jeder Altersklasse, bei denen entwicklungspsychologische Auffälligkeiten, in Interaktion mit der Umwelt, die schulische, berufliche und/oder soziale Teilhabe im Sinn des neuen Behinderungsbegriffs (nach § 2Abs. 1 SGB IX) beeinträchtigen.

Diese entwicklungspsychologischen Auffälligkeiten können sich unter anderen wie folgt zeigen:

  • Auffälligkeiten in der sozialen Interaktion 
  • Auffälligkeiten in der Emotionsregulation 
  • Auffälligkeiten im Bindungsverhalten
  • Kommunikationseinschränkungen
  • Auffälligkeiten in der Aufmerksamkeitssteuerung/-spanne 
  • Gedächtnisleistungsschwächen 
  • Schwächen in den exekutiven Funktionen

Ziel der Förderung: 

Ziel einer Maßnahme ist die nachhaltige und langfristige Verbesserung der Teilhabe und Inklusion.  

Voraussetzung zum Beginn einer Maßnahme:

Die Erhebung des Hilfebedarfs durch die Eingliederungshilfe (Sozial- oder Jugendamt) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Förderung der Person und Anleitung des Umfeldes durch LEBEN HOCH VIER sinnvoll ist, da davon ausgegangen wird, dass die ermittelten Barrieren in Bezug auf Teilhabe und Inklusion hierdurch abgebaut werden können.

Auf dieser Basis empfiehlt der entsprechende Kostenträger der betroffenen Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter die Kontaktaufnahme mit LEBEN HOCH VIER.  

Durchführung der Förderung:

Die Maßnahmenplanung und Dokumentation von LEBEN HOCH VIER beruht auf der International Classification of Functioning, Disability and Health (kurz: ICF)**.

Zur Erarbeitung der individuellen Ziele und Maßnahmen erfolgt eine ausführliche und ganzheitliche Situationsdiagnostik. Zur maximalen Transparenz, wird pro leistungsempfangender Person eine Datei erstellt, in der ihm/ihr, bzw. seinem/ihrem Umfeld, nach jedem Termin folgende aktuelle Informationen zugänglich gemacht werden:  

  • der stetig aktualisierte Maßnahmenplan, welcher die erarbeiteten Ziele und zugehörigen Barrieren und Ressourcen, sowie Methoden zur Erreichung der Ziele abbildet.
  • eine fortlaufende Dokumentation jeder Termine als Arbeitspapier zwischen LEBEN HOCH VIER und der leistungsempfangenden Person bzw. dessen/deren Umfeld. Auf diese Weise sind die Fortschritte und Arbeitsweise für alle Beteiligten transparent, messbar und nachvollziehbar

Ort der Förderung:

Um die Teilhabe und Inklusion im unmittelbaren Lebensalltag der leistungsempfangenden Person zu verbessern, erfolgt die Förderung und Anleitung konsequent aufsuchend in dessen/deren Lebensumfeld.

Umfang einer Maßnahme:

Der Umfang einer Fördermaßnahme orientiert sich am individuellen Bedarf und wird auf Grundlage eines ca. 90-minütigen Erstkontakts und ggf. des zugrundeliegenden Gesamtplans (gems. § 121 SGB IX) erschlossen.

Methoden:

Die entwicklungstheoretische Grundlage bildet der ökosystemische Ansatz nach Bronfenbrenner. Demnach wird Entwicklung beeinflusst durch die Interaktion der Person mit verschiedenen Umweltfaktoren und deren Beziehungen untereinander. Im Zuge der Inklusion wurde dieses Modell bereits mehrfach wissenschaftlich herangezogen, um den Behinderungsbegriff dort einzuordnen und Bedingungen für gelingende Inklusion / Teilhabe zu erläutern (e.g. Sanders 1999). Dieser Ansatz ist gut mit der ICF vereinbar, da in beiden Fällen die Möglichkeiten zu Entwicklung / Teilhabe in Relation zur Umwelt betrachtet werden.

Zur Maßnahmenplanung und Durchführung kommen unter anderen folgende Ansätze zum Einsatz:

  • Bedarfsermittlung/Zielformulierung auf Basis der Individual Classification of Function and Disabilities (ICF)
  • Methoden der Unterstützten Kommunikation (UK)
  • Methoden der (kognitiven)Verhaltenstherapie, Acceptance and Commitment Therapy, systemischen Beratung

Kostenübernahme:

Menschen mit einer Beeinträchtigung haben ein Anrecht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dazu gehört die soziale Teilhabe, die Teilhabe an Bildung sowie die Teilhabe am Arbeitsleben. 

LEBEN HOCH VIER ist anerkannter Leistungsanbieter der Eingliederungshilfe Mainz-Bingen. Das bedeutet, dass Hilfen im Rahmen dieses Angebotes durch die Eingliederungshilfe finanziert werden können, sofern sie nach Abschluss der Teilhabeplanung als sinnvoll erachtet werden. 


*Weitere Informationen zum BTHG finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

**Weitere Informationen zur ICF finden Sie auf der Seite der WHO.

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